Lastabwurf: Fragen und Antworten von Scaleway in Bezug auf Stromausfälle

Im Falle von Spitzenlasten in den Stromnetzen diesen Winter hat die französische Regierung in Erwägung gezogen, in der France métropolitaine (d. h. im französischen Festland, einschließlich Korsika) Lastabwürfe (erzwungene Stromabschaltungen) vorzunehmen, um eine Überlastung der Stromversorgung zu vermeiden.

Diese Lastabwürfe – beschlossen vom Betreiber des Stromtransportnetzes (réseau de transport d’éléctricité, RTE) und durchgeführt von Enedis, könnten in den Zeiträumen von 8:00–13:00 Uhr und 18:00–20:00 Uhr für etwa zwei Stunden und höchstens zweimal pro geografischem Gebiet an einem Tag stattfinden.

Die Betreiber der Energienetze warnen drei Tage vorher über die mobile Anwendung Ecowatt (und auf dieser Website) vor dem Risiko eines Lastabwurfs. Die Zonen und Uhrzeiten der Lastabwürfe werden von Enedis am Tag vor der Abschaltung um 17 Uhr bestätigt.

  • Die Rechenzentren von Scaleway sind so ausgestattet, dass sie ihren Betrieb jederzeit selbstständig aufrechterhalten können.
  • Im Falle eines Lastabwurfs laufen sie mit Hilfe von dieselbasierten Generatoren, bis der Strom aus dem staatlichen Netz (Enedis/RTE) wieder verfügbar ist.
  • Im Ergebnis werden die Rechenzentren von Scaleway auch im Falle einer Unterbrechung durch den Lastabwurf normal weiterlaufen.

Scaleway ist im Übrigen der einzige Betreiber von Rechenzentren in Frankreich, der mehrmals im Jahr Netztrennungen vornimmt, eine Maßnahme, die darin besteht, das Netz auf Antrag des Betreibers (Enedis/RTE) in Zeiten hoher elektrischer Spannung freiwillig zu entlasten. Die Netztrennung und der Lastabwurf erfordern die gleiche organisatorische und operationelle Sorgfalt. Wir sind also aufgrund unserer reichen Erfahrung mit Netztrennungen bestens auf den Lastabwurf vorbereitet.



Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Scaleway ist auf den Bereich der Dienste beschränkt, für deren Verwaltung Scaleway zuständig ist, d. h. den physischen Schutz und die Aufrechterhaltung des Betriebszustands der Infrastruktur, aus der diese Dienste bestehen. Der Kunde bleibt für die Verwaltung und den Schutz der Inhalte und Umgebungen, die er im Rahmen seiner Nutzung der Dienste auf den genannten Infrastrukturen hostet und bereitstellt, verantwortlich.

Datenverlust: Scaleway garantiert zwar den kontinuierlichen Betrieb seiner Rechenzentren, eine absolute Garantie für die Sicherheit der Daten gibt es jedoch nicht. Insbesondere obliegt es dem Kunden, regelmäßige Backups aller seiner bei einem Cloud-Anbieter gehosteten Daten durchzuführen, um sich gegen jegliches Verlustrisiko zu schützen.

Abbruch der Internetverbindung: Da Scaleway kein Internetzugangsanbieter (ISP) ist, ist das Unternehmen nicht für den Betrieb von Datenübertragungsnetzen zuständig. Wenn ein Stromausfall zu einem Internetausfall führt, ist es Aufgabe des Internetzugangsanbieters, die Verfügbarkeit des Netzwerks wiederherzustellen.

Der Haftungsumfang von Scaleway wird in Artikel 14 unserer General Terms of Service (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die auf unserer Website eingesehen werden können, genauer erläutert.




Bitte beachten Sie, dass sich diese Angaben nur auf die Rechenzentren von Scaleway in Frankreich beziehen.


Unser Kundenservice ist für Fragen rund um die Uhr über die Scaleway Console und über @Scaleway_Help auf Twitter erreichbar.

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